Dienstleistungen

Ihr Dienstleister für kommunale Finanzen


Kassengeschäfte

Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs umfasst neben der Verbuchung der Kontoauszüge auch die Regulierung fälliger Auszahlungen sowie die Einziehung der fälligen Lastschriften. Die Gemeinschaftskasse erledigt den hierfür erforderlichen Datenaustausch mit den Hausbanken und achtet im Rahmen des Liquiditätsmanagements auf eine tägliche Disposition der flüssigen Mittel. So wird überschüssige Liquidität durch uns angelegt und bei Bedarf wieder abgerufen.

Buchhaltung

Durch die Übernahme der Kontenpflege unterstützen wir die laufende Buchhaltung. Zahlungszuordnungen, die Abstimmung und Klärung offener Posten sowie das Forderungsmanagement werden ebenfalls von uns ausgeführt.

Jahresabschlüsse

Neben dem eigentlichen Betriebszweck, der Abwicklung der Kassengeschäfte, bietet die Gemeinschaftskasse ihren Mitgliedern als zusätzliche Sonderleistung auch die Unterstützung bei der Jahresabschlusserstellung an. Seit dem Jahr 2014 unterstützen wir mit unserem Team aus qualifizierten Bilanzbuchhalter*innen unsere Mandanten aktiv bei der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse. Das Spektrum reicht dabei von einfachen Abstimmarbeiten und Plausibilitätsprüfungen bis hin zur Beratung in komplexen bilanzrechtlichen Angelegenheiten. Auch die Erstellung wesentlicher Teile eines Jahresabschlussberichts (Erstellung des gesamten Zahlenwerks einschließlich der dazugehörigen Erläuterungen im Anhang) erfolgt bei Bedarf zuverlässig und rechtssicher durch uns.

Häufig gestellte Fragen

1Ich habe eine Zahlungserinnerung / Mahnung erhalten, weiß aber nicht, worauf sich diese bezieht.
Fragen, die sich auf den Inhalt und die Festsetzung der Bescheide beziehen, kann und darf die Gemeinschaftskasse nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die jeweils zuständige Kommune.
2Ich habe keinen Bescheid / keine Rechnung erhalten, können Sie mir diese(n) noch einmal zukommen lassen?
Zweitausfertigungen müssen bei der jeweils zuständigen Kommune beantragt werden. Die Gemeinschaftskasse ist nicht befugt eine Zweitausfertigung auszustellen.
3Ich habe ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Werden dadurch auch offene Forderungen aus Vormonaten (Rückstände) abgebucht?
Es erfolgen keine rückwirkenden Abbuchungen. Sofern noch offene Forderungen bestehen, müssen Sie diese per Banküberweisung begleichen.
4Ich möchte einen Antrag auf Stundung / Ratenzahlung stellen.
Anträge auf Stundung/Ratenzahlung richten Sie bitte an die jeweilige Kommune, da nur diese als Forderungsinhaber über den Antrag entscheiden kann.