Dienstleistungen
Ihr Dienstleister für kommunale Finanzen
Häufig gestellte Fragen
1Ich habe eine Zahlungserinnerung / Mahnung erhalten, weiß aber nicht, worauf sich diese bezieht.
Fragen, die sich auf den Inhalt und die Festsetzung der Bescheide beziehen, kann und darf die Gemeinschaftskasse nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die jeweils zuständige Kommune.
2Ich habe keinen Bescheid / keine Rechnung erhalten, können Sie mir diese(n) noch einmal zukommen lassen?
Zweitausfertigungen müssen bei der jeweils zuständigen Kommune beantragt werden. Die Gemeinschaftskasse ist nicht befugt eine Zweitausfertigung auszustellen.
3Ich habe ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Werden dadurch auch offene Forderungen aus Vormonaten (Rückstände) abgebucht?
Es erfolgen keine rückwirkenden Abbuchungen. Sofern noch offene Forderungen bestehen, müssen Sie diese per Banküberweisung begleichen.
4Ich möchte einen Antrag auf Stundung / Ratenzahlung stellen.
Anträge auf Stundung/Ratenzahlung richten Sie bitte an die jeweilige Kommune, da nur diese als Forderungsinhaber über den Antrag entscheiden kann.